Alternierende Obhut - allgemeine Informationen

Inhalt

Einleitung
Was ist der Unterschied zwischen alternierender Obhut und Besuchsrecht?
Definition alternierende Obhut
Welche Ziele hat die alternierende Obhut?
Alternierende Obhut gegen den Willen eines Elternteils?
Weiterführende Links / Video
Literatur

Einleitung

Das Wechselmodell (alternierende Obhut) umschreibt den Aufenthalt eines Kindes bei den Eltern. Von einer alternierenden Obhut wird dann gesprochen, wenn die Kinder zu gleichen Teilen abwechselnd - mindestens jedoch zu 30% bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut werden. Die alternierende Obhut kommt immer mehr auf. Wissenschaftliche Berichte zeigen eine kindeswohlfördernde Massnahme für Eltern auf, die getrennt oder geschieden.
Nach neusten Erkenntnissen entwickelt sich das Kind bei einer alterniernden Obhut wie in einer intakten Familie.
Die aktuelle Statistik weist eine Scheidungsquote von ca. 40% aus. Es benötigt Lösungen, damit die Bedürfnisse und Interessen des Kindes bestmöglichst gewährleistet werden können.

Was ist der Unterschied zwischen alternierender Obhut und Besuchsrecht?

Die alternierende Obhut unterscheidet sich gegenüber dem klassischen Besuchsrecht durch drei Aspekte:
- Die Zeit des Kindes mit dem Elternteil.
- Das Zuhausesein bei beiden Eltern.
- Die geteilte elterliche Verantwortung von Vater und Mutter.

Definition alternierende Obhut

Die alternierende Obhut beschreibt die Betreuungs- und Lebensform für Kinder bei getrennt lebenden Eltern und kennzeichnet sich durch:
  • Die abwechselnde Betreuung der Kinder durch die Eltern mit mindestens 30% substantiellem Anteil.
  • Das Zuhause bei beiden Eltern.
  • Teilen der elterlichen Verantwortung auf gleicher Augenhöhe.
Eine alternierende Obhut kennzeichnet sich aus durch:
  • Die Abwechslung der Eltern im Alltag
  • Es gibt keinen Besuchselternteil und keinen Alltagselternteil mehr
  • Die Kinder fühlen sich bei beiden Eltern zu Hause
  • Die Eltern tragen und teilen die Verantwortung für ihre Kinder, trotz Trennung oder Scheidung
  • Beide Eltern üben die elterlichen Pflichten gleichberechtigt aus
  • Beide Eltern sind für das Kind gleich wichtig
Bei einer alternierenden Obhut wohnt das Kind nicht stetig woanders, sondern wechselweise in seiner vertrauten Umgebung bei je einem Elternteil.
Prof. Sünderhauf, Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, 2013, Teil 1. Kap. 3

Welche Ziele hat die alternierende Obhut?

Folgende Ziele können mit einer alternierenden Obhut erreicht werden:
  • Es fördert die Kontinuität und Stabilität der Eltern-Kind-Beziehung.
  • Die Eltern-Kind-Entfremdung kann damit vermieden werden.
  • Die alternierende Obhut ist auf gleicher Augenhöhe (paritätisch) ausgelegt. D.h. beide Elternteile sind bestrebt, für das Kind eine gleichwertige Beherbergung sowie Betreuung zu bieten.
  • Das Recht der Kinder auf Familienleben mit beiden Eltern wird konsequent umgesetzt - unabhängig vom Zivilstand (getrennt oder geschieden).
  • Konsequente und konkrete Umsetzung von: Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern; Frauen und Männern sind stets gleichberechtigt; die Verantwortung für das Kind wird geteilt.
  • Beide Eltern sind finanziell gestärkt und unabhängig von Sozialämtern - die Armut wird massiv vermindert.
  • Im Wechselmodell gibt es keine alleinerziehenden Elternteile mehr.

Alternierende Obhut gegen den Willen eines Elternteils?

Nach neuem Recht wird der Begriff der Obhut nur noch als faktische Obhut ausgelegt. Inhaber dieser Obhut sei derjenige Elternteil, der mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebe. Die so verstandene Obhut könne nach dem Willen des Gesetzgebers auch beiden Elternteilen zukommen. Neu sehe Art. 298 Abs. 2 ZGB explizit vor, dass der Richter über die Zuteilung der Obhut entscheiden könne, wenn keine Aussicht darauf bestehe, dass sich die Eltern diesbezüglich einigen.
Deshalb sei auch in strittigen Fällen die Anordnung einer alternierenden Obhut möglich.
BGer 5A_55/2015 vom 20.08.2015

Weiterführende Links / Video

 
Folgende Webseite gibt Ihnen umfassende Informationen über die alternierende Obhut: www.wechselmodell.ch Wechselmodell

Literatur

Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung: Damit Kinder nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern eine gute tragfähige Beziehung zu Mutter und Vater behalten, entscheiden sich immer mehr Eltern für das sogenannte Wechselmodell: Die Kinder leben abwechselnd bei Mutter und Vater. Dies wirft sowohl rechtliche als auch psychologische und pädagogische Fragen auf. Die Autorin stellt die Rechtslage sowie die Rechtsprechung zum Wechselmodell umfassend dar. Die internationale psychologische Forschung bietet interessante neue Erkenntnisse zu der Frage, ob diese Lebens- und Betreuungsform für die kindliche Entwicklung gut ist. Hieraus werden die notwendigen Konsequenzen für die Rechtsprechung entwickelt sowie Vorschläge für die praktische Durchführung der Kinderbetreuung im Wechselmodell aufgezeigt.
 
Format: Kartonierter Einband (Kt)
EAN: 9783531183404
Anzahl Seiten: 200
Autor: Hildegund Sünderhauf